In einer Plenarsitzung hat der rheinland-pfälzische Landtag die Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen. In der angenommenen Gesetzesänderung heißt es:
Heilberufsgesetz § 8 Abs. 2: „Läuft die Amtszeit bis einschließlich 30. April 2021 ab, wird ihre Dauer abweichend von Satz 1 bis zum 31. Juli 2021 verlängert.“ Damit folgte der Landtag der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie. Bis auf die AfD-Fraktion stimmten alle Landtagsfraktionen dem Gesetzentwurf zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Damit verschiebt sich auch der geplante Wahltermin vom 23. April 2021 auf einen späteren Termin, den die Vollvertreterversammlung noch in einem Umlaufverfahren bestimmen müssen.
Ich werde sie in Kürze über das Ranking unserer Wahlliste in einer gesonderten Mail informieren.
Bis dahin bleiben Sie alle gesund!
Emmerich Berg