Entsprechend § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landespflegekammer wurde Frau Nina Benz rückwirkend zum 01.11.2019 die Ressortverantwortung für das neu geschaffene Ressort “Ambulante Versorgung” übertragen.
01.11.2019
Entsprechend § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landespflegekammer wurde Frau Nina Benz rückwirkend zum 01.11.2019 die Ressortverantwortung für das neu geschaffene Ressort “Ambulante Versorgung” übertragen.