Pflegende Eifel/Mosel/Hunsrück – PEMH
11.11.2020

Der Rheinland-Pfälzische Landtag hat in seiner Sitzung vom 11.11.2020 eine Änderung im Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese regelt, dass …

Der Rheinland-Pfälzische Landtag hat in seiner Sitzung vom 11.11.2020 eine Änderung im Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese regelt, dass die Legislaturperiode der Organe der Heilberufskammern in Rheinland-Pfalz bis zum 31.07.2021 verlängert wird. Hierunter fällt auch die Amtszeit der aktuellen Vertreterversammlung der Landespflegekammer.

Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat mit großer Mehrheit Freitag, den 16.07.2021, als neuen Wahltag beschlossen. Bis dahin bleiben Sie alle gesund!

Emmerich Berg

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